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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bonn (NRW)
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Essen (NRW)
Rechtsanwalt
Erfurt (Thüringen)
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Weihnachtsgeld ist nicht freiwillig
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Alle Jahre wieder … die selbe Frage: Bekomme ich Weihnachtsgeld oder ist der Chef dieses Jahr zurückhaltend. Was aber, wenn ich jedes Jahr das Weihnachtsgeld bekommen habe, gibt es da nicht eine betriebliche Übung? Passend zur Jahreszeit hatte auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen solchen Fall vorliegen. Ein Ingenieur bekam in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Bruttogehalt als Weihnachtsgeld. Im Arbeitsvertrag hieß es, solche Leistungen erfolgten "freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung". Ein Vorbehalt war allerdings nicht erklärt worden. Als die Zahlung 2008 nicht erfolgte, klagte der Ingenieur. Das BAG gab ihm recht (Urteil v. 08.12.
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Alle Jahre wieder gibt es Extrakohle zu Weihnachten. Das gilt jedenfalls für einen grossen Teil der Arbeitnehmer, wenngleich es immer weniger werden.
Manch einer, der sich zu Weihnachten mal was schönes geleistet hat, weil er zum einen Weihnachtsgeld bekommen hat, zum anderen einen tollen neuen Job in Aussicht, reibt sich aber verwundert die Augen, wenn der alte Arbeitgeber nach dem Jobwechsel das Weihnachtsgeld zurückfordert. Wann muss man mit einer Rückzahlung des Weihnachtsgeldes rechnen?
Noch mehr Informationen rund um das Weihnachtsgeld, seine Höhe und steuerliche Fragen gibt's ... [hier] |  |
| Ein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld kann sich ergeben
- aus dem für Ihre Branche geltenden Tarifvertrag, wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist und Sie Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde,
- aus Ihrem Arbeitsvertrag, wenn dort ausdrücklich und vorbehaltslos die Zahlung eines Weihnachtsgeldes geregelt ist oder die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart wurde, der einen entsprechenden Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld vorsieht,
- aus einer Betriebsvereinbarung, wenn zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen wurde, nach der Weihnachtsgeld gezahlt wird,
- aus einer betrieblichen Übung, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit dreimal hintereinander vorbehaltslos Weihnachtsgeld in gleicher Höhe gezahlt hat,
- aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn anderen Mitarbeitern Weihnachtsgeld gezahlt wird, da ihr Arbeitgeber ohne sachlichen Grund einen einzelnen Arbeitnehmer oder eine Gruppe nicht schlechter stellen darf.
Mehr zu Anspruch auf das Weihnachtsgeld finden sie ... [hier]
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Weihnachten steht vor der Tür und damit auch die Frage nach dem Weihnachtsgeld. Wer bekommt es? Und welche Fristen, Klauseln und Rechte gibt es? BILD.de klärt im Gespräch mit den Experten von weihnachtsgeldrecht.de die wichtigsten Antworten zum Weihnachtsgeld.
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[zum Volltext auf bild.de...]
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"Auch in Krisenzeiten besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag klare Zusagen gibt." Dies hat Rechtsanwalt Wolfgang Steen im NDR 2-Interview am 28.10. klargestellt. "Auch ohne vertraglich Zusage kann das Weihnachtsgeld gefordert werden, wenn der Arbeitgeber in drei Jahren ohne Vorbehalt gezahlt hat. Nur auf Freiwilligkeit zu verweisen, reicht hier nicht. Es muss schon erkennbar sein, dass die Zahlung an klare Bedingungen geknüpft ist, wie etwa eine bestimmte Gewinnsituation oder das ungekündigte Arbeitsverhältnis. Es muss vorher Klarheit bestehen."
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Weihnachtsgeld - das ist für viele Arbeitnehmer schon vor Heiligabend eine schöne Bescherung. Bei vielen Arbeitnehmern ist das vorweihnachtliche Geschenk vom Chef fest in das Festtagsbudget eingeplant. Doch was ist, wenn der Chef die Sonderzahlung kürzt oder sogar komplett streicht?
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[zum Volltext auf bild.t-online.de ...]
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Weihnachtsgeld: "Ich auch!"
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Alle Jahre wieder … kommt das Weihnachtsgeld, aber leider nur bei meinem Kollegen. Das stellen nicht wenige Mitarbeiter in mittleren und kleineren Unternehmen fest. Was tun, sprach Knecht Ruprecht. "Ich auch" ist das Zauberwort, gemeint ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. Gibt´s Weihnachtsgeld vom Chef, muß er auch alle Mitarbeiter gleich behandeln. Nur wenn er anerkennenswerte Gründe hat, darf er einzelne Beschäftigte von der Wohltat fürs meist arg angespannte Konto ausnehmen. Das ist z.B. erlaubt, wenn jemand gerade erst angefangen hat ("Greenhorn"). Oder in der Probezeit ist. Nicht aber, wenn dem Chef die Nase nicht passt, Wessi oder Angestellter is
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