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08.12.2010
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Weihnachtsgeld ist nicht freiwillig

Alle Jahre wieder … die selbe Frage: Bekomme ich Weihnachtsgeld oder ist der Chef dieses Jahr zurückhaltend. Was aber, wenn ich jedes Jahr das Weihnachtsgeld bekommen habe, gibt es da nicht eine betriebliche Übung? Passend zur Jahreszeit hatte auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen solchen Fall vorliegen. Ein Ingenieur bekam in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Bruttogehalt als Weihnachtsgeld. Im Arbeitsvertrag hieß es, solche Leistungen erfolgten "freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung". Ein Vorbehalt war allerdings nicht erklärt worden. Als die Zahlung 2008 nicht erfolgte, klagte der Ingenieur. Das BAG gab ihm recht (Urteil v. 08.12.2010 - 10 AZR 671/09). Die Klausel im Vertrag sei wie Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen. Diese müssten allerdings klar und verständlich sein. Das sei bei einem allgemeinen Freiwilligkeitshinweis nicht der Fall. Das Gericht: Die Klausel kann auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber "aus freien Stücken" zu der Leistung verpflichten wollte.  Hat er hingegen über Jahre das Weihnachtsgeld gezahlt, ist dies ein regelmäßiges Verhalten, das nicht durch eine mehrdeutige Klausel entwertet wird.


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