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24.11.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weihnachtsgeld: "Ich auch!"

Alle Jahre wieder … kommt das Weihnachtsgeld, aber leider nur bei meinem Kollegen. Das stellen nicht wenige Mitarbeiter in mittleren und kleineren Unternehmen fest. Was tun, sprach Knecht Ruprecht. "Ich auch" ist das Zauberwort, gemeint ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. Gibt´s Weihnachtsgeld vom Chef, muß er auch alle Mitarbeiter gleich behandeln. Nur wenn er anerkennenswerte Gründe hat, darf er einzelne Beschäftigte von der Wohltat fürs meist arg angespannte Konto ausnehmen. Das ist z.B. erlaubt, wenn jemand gerade erst angefangen hat ("Greenhorn"). Oder in der Probezeit ist. Nicht aber, wenn dem Chef die Nase nicht passt, Wessi oder Angestellter ist oder nur grünäugige mit langen Haaren das Jahresendschmankerl erhalten. Dann gilt der (einklagbare) Anspruch auf Gleichbehandlung.

Mehr zum Thema "Weihnachtsgeld: wer wann wieviel" :: "Morgen gibt es Weihnachtsgeld" :: und hier.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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