Anmerkung: Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Weihnachtsgeld, z.B. nach einem "Weihnachtsgeldgesetz" gibt es nicht. Die meisten Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld auf tariflicher oder arbeitsvertraglicher Grundlage. Daneben kann sich ein Rechtsanspruch aus Gleichbehandlung ergeben. Wenn der Chef dem einen Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld zahlt, muss er einen triftigen Grund haben, wenn er der Kollegin das Weihnachtsgeld vorenthalten will. Einen Schnelltest, ob Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, finden Sie auf unseren Spezialseiten zum Weihnachtsgeld.
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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte