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07.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Höheres Weihnachtsgeld 2008

Weihnachtsgeld trotz Krise: 2008 gibt es in vielen Branchen ein zwischen 1,6 und 11,1 Prozent höheres Weihnachtsgeld als 2007, berichtet das WSI der Böckler-Stiftung. Die betroffenen Beschäftigten können 2008 zwischen 18 Euro und 193 Euro mehr für Geschenke ausgeben als im Vorjahr. Die aktuelle Untersuchung beschränkt sich aber auf das tarifvertraglich geregelte Weihnachtsgeld. In Branchen mit Tarifvertrag erhalten 71 % der Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld, in tariflich nicht geregelten Bereichen nur 44 %. Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung erhalten im Durchschnitt 1.892 Euro, diejenigen ohne Tarifbindung dagegen nur 1.418 Euro.

Anmerkung: Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Weihnachtsgeld, z.B. nach einem "Weihnachtsgeldgesetz" gibt es nicht. Die meisten Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld auf tariflicher oder arbeitsvertraglicher Grundlage. Daneben kann sich ein Rechtsanspruch aus Gleichbehandlung ergeben. Wenn der Chef dem einen Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld zahlt, muss er einen triftigen Grund haben, wenn er der Kollegin das Weihnachtsgeld vorenthalten will. Einen Schnelltest, ob Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, finden Sie auf unseren Spezialseiten zum Weihnachtsgeld.

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Michael W. Felser

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